Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Inge Klein Immobilien

§ 1

Angebote

1. Alle unsere Angebote und Mitteilungen, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervorgeht, sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht.

2. Kennt der Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines von uns nachgewiesenen Objektes bereits, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen schriftlich mitzuteilen.

§ 2

Vertragsabschluss

1. Die uns zustehende Provision ist verdient und fällig mit Abschluss eines Mietvertrages bzw. eines notariellen Kaufvertrages, der durch uns nachgewiesen oder vermittelt wurde. Bei Vertragsschluss zu anderen, als den ursprünglich angebotenen Bedingungen oder bei Vertragsschluss über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners bleibt unser Provisionsanspruch bestehen, sofern das tatsächlich zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft abweicht. Das Gleiche gilt, wenn ein anderer, als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf u. a.).

2. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Für den Fall, dass ein Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit erfolgt, so ist uns unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.

3. Wir sind unverzüglich zu informieren, wenn der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.

§ 3

Provisionen

1. Nachfolgend aufgelistete Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen. Die Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist:

a) An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie, 3% (derzeit 3,57% inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer) vom Käufer und Verkäufer

b) Erbbaurecht: 3% (3,57% inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer) vom Erbbaurechtsgeber und -nehmer

c) An- und Vermietung (außer Wohnräume) drei Monatsnettomieten bei Verträgen bis zu fünf Jahren Dauer, bei Verträgen über fünf Jahre Dauer aus der Nettomietsumme der Vertragslaufzeit, maximal jedoch aus der Zehnjahresnettomietsumme 3%, mindestens aber drei Monatsnettomieten, jeweils vom Mieter

d) An- und Vermietung von Wohnraum: Zwei Monatsnettomieten vom Mieter

Im Falle Buchst. a) und b) jedenfalls 4% netto (4,76% incl. MWSt.) von Käufer und Verkäufer, wenn der Gesamtkaufpreis unter 50.000 € liegt.

2. Bei Mietverträgen (außer Wohnraummiete) werden Optionslaufzeiten der Vertragslaufzeit hinzugerechnet. Bei der Vereinbarung von Staffelmiete ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage maßgeblich. Im Falle der Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechts ist der Wert des Grund und Bodens sowie der Wert etwaiger Aufbauten Berechnungsgrundlage.

3. Die Provisionssätze erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die in Klammern genannten Provisionssätze beziehen sich auf die derzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Im Falle der Änderung des Steuersatzes, gilt eine Provision unter Berücksichtigung des geänderten Steuersatzes als vereinbart.

4. Die Provision in vorgenannter Höhe gilt entsprechend ebenfalls als vereinbart für den Fall, dass statt einer Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden.

§ 4

Tätigkeit für die andere Seite

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 5

Nachfolgegeschäfte

Schließt der Auftraggeber im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen ab, so entsteht hieraus ebenfalls ein Provisionsanspruch in Höhe des § 3.

§ 6

Haftungsbegrenzung

1. Alle von uns gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den uns erteilten Informationen durch Dritte, insbesondere durch den Verkäufer/Vermieter. Daher kann eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Prospekten, Beschreibungen, Exposés etc. von uns nicht übernommen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass das angegebenen Objekt anderweitig oder gar nicht verkauft/vermietet wird.

2. Im Übrigen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens aber drei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

§ 7

Ersatzansprüche

 

Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruches verhindert, berechtigt uns insbesondere zum Ersatz unseres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

§ 8

Sonstiges

1. Änderungen und Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen sind nur schriftlich wirksam. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

2. Für den Fall, dass einzelne dieser vorliegenden Bedingungen unwirksam sind oder werden sollten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der eventuell unwirksamen Regelung tritt dann sinngemäß die einschlägige gesetzliche Regelung.

3. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder für einen Auftraggeber ohne einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand ist 53577 Neustadt.

4. Vervielfältigungen der von uns übergebenen schriftlichen Unterlagen und Pläne sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig.

5. Wir unterrichten gemäß § 33 I Bundesdatenschutzgesetz darüber, dass wir personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten. Wir erklären, dass alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachtet werden und die technischen Einrichtungen entsprechend gestaltet sind. Unsere Mitarbeiter sind gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.

GDPR

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